Wiederaufnahme Samstagslauftraining unter Auflagen

Update: Am 12.5. wurde die FAQ aktualisiert, laut der unser Lauftraining nicht in Ordnung ist.

Aus

„Sind Lauftreffs im öffentlichen Raum zulässig? Ja, sofern die Auflagen eingehalten werden. Dies betrifft vor allem den Sicherheitsabstand, die Benennung einer verantwortlichen Person und einer Dokumentation der Teilnehmer.“

wurde

„Sind Lauftreffs im öffentlichen Raum zulässig? Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -sportstätten gestattet. Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist (§ 3, Absatz 1, Corona-Verordnung), ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt.

Wenn die Regelung so bestehen bleibt können wir kein Lauftraining anbieten.

Ursprünglicher Artikel:

Die jüngsten Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab dem 11. Mai (Link zu baden-wuerttemberg.de) erlauben es uns, einen Teil des Vereinstrainings unter Auflagen wieder aufzunehmen. Konkret bedeutet das, wir starten ab dem 16.5. wieder unser Lauftraining samstags im Oberwald.

Kernpunkte der neuen Regeln sind: Nur Kleingruppen mit namentlich dokumentierten Teilnehmern, jederzeit Wahrung des Mindestabstandes, ein benannter Verantwortlicher pro Gruppe. Klubraum macht es sehr einfach, solche Gruppen zu verwalten und die Teilnehmer zu dokumentieren.

Wir beobachten die Situation weiter genau, insbesondere ob unter gewissen Bedingungen weiteres Training wie das Radtraining wieder aufgenommen werden kann. Schwimmtraining wird in nächster Zeit wahrscheinlich nicht möglich sein.